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praxis@dr-doblinger.at

Dickicht 4a
A - 6173 Oberperfuss

Ordinationszeiten

Mo bis Fr 8.00 - 11.30h

Mo und Do 16.00 - 19.00h

und nach Vereinbarung

KPJ

Bei Interesse am KPJ bei uns bitte email an praxis@dr-doblinger.at

Wir bieten
EKG, Ergometrie und Spiroergometrie, Lungenfunktionstests, Laboruntersuchungen sowie die Möglichkeit, selbständig zu sonographieren.

Rücklegung der Tiroler Gebietskrankenkasse durch Dr. Christoph Steiger

Mit 31.3.2011 hat Dr. Christoph Steiger seine Kassenstelle bei der Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) gekündigt. Bis auf weiteres wird die medizinische Versorgung der TGKK-Patienten im Sprengel Kematen durch unsere Praxis sowie durch Dr. Gritsch in Kematen übernommen. Ebenso werden von Dr. Gritsch und uns alle Wochenenddienste von Dr. Steiger bis Ende Juni übernommen. Mit voraussichtlich 1.7.2011 wird eine neue Kassenpraxis für Allgemeinmedizin für die TGKK durch Frau Dr. Giner eröffnet. Die “kleinen Kassen” (BVA, SVA, VAEB) verbleiben weiterhin bei uns, bei Dr. Gritsch und bei Dr. Steiger. Ebenso bleibt uns Dr. Steiger als Sprengelarzt im Sprengel Kematen erhalten.

Klinisch praktisches Jahr

Aufgrund der Umstellungen des KPJ durch die Med-Uni sind die Plätze für das Klinisch Praktische Jahr des Medizinstudiums wieder direkt durch die universären Lehrpraxen selber zu vergeben. Für das Jahr 2011 sind in unserer Praxis zum derzeitigen Zeitpunkt noch 2 Plätze in der Zeit zwischen 19.9. bis 14.10. und 17.10. bis 11.11. (bzw beide Slots bei Bedarf um eine Woche verschoben – 26.9. bis 17.11.) frei. Bewerbungen bitte mit kurzem Lebenslauf an praxis(at)dr-doblinger.at. Für 2012 sind derzeit noch alles Slots, beginnend mit 2.1., verfügbar.

Apotheke II

Wie bereits erwähnt, wurde der erste Antrag auf Bewilligung einer öffentlichen Apotheke abgelehnt. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, da ein Einspruch durch den Antragsteller erhoben wurde. Die Entscheidung liegt nun beim UVS (unabhängiger Verwaltungssenat).

Vorerst keine Apotheke in Oberperfuss in Sicht

Es ist ja nicht so, daß es nicht versucht worden wäre. Aber für´s erste sieht es für eine Oberperfer Apotheke eher düster aus. Es gibt mittlerweile zwei Bescheide des Landes Tirols gegen eine Apotheke in unserem Ort.

1. Bescheid: Ablehnung einer  Hausapotheke (Ansuchen von Dr. Alfred Doblinger) mit 26.11.2009. Begründung: die Ordination befindet sich nicht weit genug (keine 6 km lt. §29 Abs. 1 Z 3 Apothekengesetz) von der nächsten öffentlichen Apotheke (Kematen) entfernt. (Bei meiner Vorgängerin Dr. Schweizer galt noch die alte Gesetzteslage mit 4 km). Einspruch: zwecklos.

2. Bescheid: Ablehnung einer öffentlichen Apotheke (Ansuchen Mag. Hermann Götzl) mit 12.7.2010. Begründung (Kurzzusammenfassung meinerseits): die Voraussetzung zur Eröffnung einer öffentlichen Apotheke in Oberperfuss neben der bestehenden Apotheke Kematen sind nicht gegeben, da in Summe aufgrund der gesamt zu versorgenden Einwohnerzahl Kematen / Oberperfuss / Ranggen / Sellrain / Unterperfuss  nicht der Bedarf für eine zweite Apotheke gegeben ist. Einspruch noch möglich.

Nachtrag Beendigung vertragsloser Zustand SVA

Auch wenn etwas verspätet, so möchte ich doch noch meine Erleichterung zum Thema Beendigung des Vertragsstreits mit der SVA zu Ausdruck bringen! In Summe enthält dieser Vertrag – zumindest soweit ich es als Allgemeinmediziner beurteilen kann – genau die von der Ärztekammer ursprünglich vorgeschlagenen Änderungen. Geringfügige (+4%) Aufwertung der Ordinationsleitungen, das heißt der Arbeit mit dem Patienten, und eine Kürzung bei technischen Leistungen (Labor, Röntgen). Warum nicht gleich so…

SVA vertragsloser Zustand II

So, jetzt haben wir ihn wirklich, den vertragslosen Zustand.  Und – wenn man einen kurzen Blick in die Print-Medien wirft – eine Menge Aussagen von mehr oder minder kompetenten Funktionären und Mitmenschen. Vor allem zum Thema Tarife von SVA, GKK und anderen Krankenkassen, welche ja so hoffnungslos überzogen sind. Aus diesem Grund habe ich mir die Mühe gemacht, einen kleinen Auszug aus dem (bisher) aktuellen Honorarsystem von SVA, BVA und GKK Tirol zusammenzufassen. Soviel zur oft zitierten grenzenlosen Gier der Ärzte.

Zu all diesen Tarifen “gewähren” uns alle drei angeführten Kassen einen sogenannten “Umsatzsteuer-Ausgleichssatz” von 3,4% als Zuschlag, da wir Ärzte uns aufgrund der Umsatzsteuer-”Befreiung” (d.h. die Krankenkassen zahlen uns einfach keine Umsatzsteuer ;-)   ) auch bei den Ausgaben keinerlei Umsatzsteuer geltend machen können – im Gegensatz zu sämtlichen anderen Selbständigen.

Die Tarife werden in unserer Praxis zumindest bis Ende Juni nicht angehoben, es wird vorerst der alte SVA-Tarif + 3,4% Ausgleichssatz verrechnet. Trotzdem werden wir keine Direktverrechnung mit der SVA (e-Card) eingehen, ohne dass eine neue, tragfähige (zumindest vorübergehende) Grundlage von der SVA bzw Wirtschaftskammer und der Ärztekammer gefunden wurde. (Warum Ihnen als Patienten diese 3,4 % übrigens nicht rückerstattet werden, müssen Sie die SVA fragen.)

Vergleich Leistungen Arzt für Allgemeinmedizin

 

Erste Ordination

SVA: einmal pro Monat € 15,92

BVA: einmal pro Monat € 18,00

GKK Tirol: einmal pro Quartal (alle 3 Monate) durchschnittlicher Gesamtwert: € 13,78

(GKK: in 6% aller Fälle ist eine Erstkontaktordination (€ 17,80) verrechenbar, in den restlichen 94% normale Ordinationen (€ 3,56). Durchschnitt bei erster Ordination € 4,41.  Zusätzliche werden € 7,59 Erstleistung plus € 1,78 Zuschlag für eigene Patienten (keine Vertretungsfälle) honoriert.)

 

Weitere Ordination

SVA: € 10,40

BVA: € 9,90

GKK Tirol: € 3,56 (für einen Besuch beim Arzt eher diskussionswürdig, bitte fahren Sie einmal kurz mit Ihrem KFZ in die Werkstätte oder holen Sie einen Installateur…)

 

Therapeutisches Gespräch

(> 10 Minuten, einmal pro Abrechnungszeitraum verrechenbar)

SVA: € 10,90

BVA: € 11,10

GKK Tirol (in 12% aller Fälle): € 11,53

 

Komplettes Blutbild mit Blutplättchen

(getrennte Positionen, jedoch gerätebedingt nur gemeinsam bestimmbar)

SVA: € 17,00

BVA: € 13,30

GKK Tirol: € 16,91

 

Beispiel andere Laborwerte:

SVA: Blutzucker: € 6,00                 Cholesterin: € 6,00          GPT: € 6,00

BVA: Blutzucker: € 2,85                 Cholesterin: € 2,85          GPT: € 2,85

GKK Tirol: Blutzucker: € 4,29      Cholesterin: € 8,58          GPT: € 5,85

(Limitierung GKK-Tirol bei Allgemeinmedizinern auf Gesamtsumme Patientenanzahl x € 1,83)

 

Alle Tarife sind zum Beispiel über die Homepage der Ärztekammer für Tirol für jedermann einzusehen.

SVA vertragsloser Zustand

Sehr geehrte Versicherte der SVA,

wie Sie den Medien und Aussendungen der SVA entnommen haben, besteht – soferne in den nächsten drei Tagen kein Wunder geschieht – ab 1. Juni 2010 kein Abrechnungsvertrag mehr zwischen der SVA der gewerblichen Wirtschaft und der österreichischen Ärzteschaft. Wir Ärzte werden dabei mit zweierlei Informationen “bombardiert”: 1) von der SVA, dass diese uns eine 4% ige Erhöhung in der Zuwendungsmedizin gewähren würde, dafür beim “überteuerten” Labor 20% streichen würde. 2) von der Ärztekammer, dass dieses Angebot nur bis Ende 2010 gültig sei und danach in den nächsten Jahren eine schrittweise Anpassung (=Reduktion) der Honorare auf Niveau der Gebietskrankenkassen folgen sollte.

Grundsätzlich ist zum dauernden Vergleich der SVA und GKK-Tarife aus meiner Sicht folgendes zu sagen: die Ärzteschaft ist der GKK extrem (zu) weit in den Honorarverhandlungen entgegengekommen. Dies hat zwei Gründe:

  1. stellt die GKK ca. 80% der gesamten Versicherten – zumindest in unserer Praxis -  im Gegensatz zu den 3-4% Versicherten der SVA. Dies ergibt ein völlig anderes Gesamtvertragsvolumen in einer einzigen Abrechnung  (beim Selbständigen heisst so etwas “Mengenrabatt”, von wegen “gleiches Geld für gleiche Leistung” wie von der SVA immer propagiert wird. Die Großindustrie zahlt pro KW Strom auch weniger wie Sie zu Hause, obwohl ein KW Strom immer die gleiche Leistung bringt.)
  2. Hat die GKK mit Abstand die sozial schwächsten Mitglieder – einschließlich aller Arbeitslosen. Natürlich sind bei den zunehmenden Ein-Mann Betrieben und neuen Selbständigen auch nicht nur die sozial Stärksten, dafür hat die SVA im Gegensatz seit 7 Jahren keine Tarife mehr erhöht. Im Vergleich mit den gestiegenen Kosten (Löhne für Mitarbeiter, Mieten, etc.) entspricht dies ohnehin einer effektiven Honorarreduktion von ca. 20%.

Im Übrigen können wir Ärzte nur den Aussendungen und Anschuldigungen beider Parteien glauben, da wir selber keinerlei Einblick in die laufenden Verhandlungen haben. Ich habe bisher weder ein Schreiben der SVA erhalten, in welchem die geplante Honorarreduktion ab 2011 dementiert wird, noch eines, welches diese bestätigt. 

Aus diesem Grund wird auch in unserer Praxis voraussichtlich ab 1.6. 2010 bis auf weiteres KEINE Abrechnung direkt mit der SVA vorgenommen werden. Für den einzelnen Patienten ist dies kein Grund zur Sorge. Die Tarife werden bei uns keinesfalls – wie oft propagiert- sofort massiv angehoben.

In der Hoffnung auf eine baldige Einigung

Dr. Alfred Doblinger

Leistungsphysiologie, Fettstoffwechsel, Abnehmen …

Ab sofort sind die Artikel von der alten Hompage (Leistungsphysiologie – die Fakten, Grimms Märchen … oder der sagenumwobene Fettstoffwechsel sowie der Artikel zum Thema Übergewicht und Training aus dem Therapieforum) wieder online – einzusehen unter Sportmedizin.

H1N1-Schnelltest

Es ist zwar grundsätzlich keinesfalls mehr zwingend nötig, jeden fieberhaften Infekt auf H1N1 (”Schweinegrippe”) abzuklären, jedoch gibt es Situationen, in welchen eine rasche Diagnosestellung von Vorteil sein kann. Speziell für diesen Zweck gibt es sogenannte Schnelltests für Influenza A. Derzeit darf davon ausgegangen werden, dass so gut wie alle Influenza A Patienten am H1N1-Virus leiden. Auch wenn diese Tests (na so was, das hatten wir ja schon bei der Impfung ;-) ) nicht unumstritten sind, so darf man doch bei ordnungsgemäßer Durchführung von einer Trefferquote von 70 bis 80 % ausgehen. Das heisst, es bleiben 20 bis 30 % der Fälle unentdeckt. Falsch positive Befunde sind allerdings so gut wie auszuschliessen. Selbstverständlich können die Proben zur definitiven Diagnose in Spezial-Laboratorien (PCR) weiterversenden werden.
Der Schnelltest wird direkt in unserer Praxis gemacht, dauert exakt 15 Minuten und liefert in Zusammenschau mit dem ebenfalls in wenigen Minuten durchgeführtem Bluttest (Blutbild und CRP) eine gute Orientierungshilfe für das weitere Vorgehen.

H1N1-Impfung

Wie den Medien unschwer zu entnehmen ist, hat es die sogenannte neue Grippe, besser bekannt unter “Schweinegrippe”, nun auch zu uns geschafft. Und kaum etwas erhitzt derzeit so die Gemüter wie die Frage: Impfen, ja oder nein?
Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen darf man davon ausgehen, dass einerseits, vor allem mit dem in Österreich verwendeten Impfstoff “Celvapan”, die Impfung sehr gut verträglich ist. Andererseits verläuft die große Masse aller Infektionen (mit wenigen sehr bedauerlichen Ausnahmen) äusserst harmlos. Ich denke, die letzte Entscheidung pro oder Contra Impfung muss somit jeder für sich selber treffen. Allerdings scheint mit gerade in Anbetracht der wenigen sehr schwer verlaufenden Fälle eine Impfung von jungen Menschen, bzw. Kindern mit Vorerkrankungen vor allem der der Atmungsorgane (Asthma,..) als die zum derzeitigen Zeitpunkt ratsamere Alternative.
Bei Interesse an einer Impfung bitte Anmeldung in unserer Praxis unter 05232 – 82211.
Allen kategorischen Impfgegnern und Pharmakritikern zum Trotz noch folgende Überlegung: stellen Sie sich vor, die zukünftigen Erkrankungen nehmen einen zunehmend schwereren Verlauf – was ja niemand hofft – und es gäbe dann KEINEN Impfstoff…