Es ist ja nicht so, daß es nicht versucht worden wäre. Aber für´s erste sieht es für eine Oberperfer Apotheke eher düster aus. Es gibt mittlerweile zwei Bescheide des Landes Tirols gegen eine Apotheke in unserem Ort.
1. Bescheid: Ablehnung einer Hausapotheke (Ansuchen von Dr. Alfred Doblinger) mit 26.11.2009. Begründung: die Ordination befindet sich nicht weit genug (keine 6 km lt. §29 Abs. 1 Z 3 Apothekengesetz) von der nächsten öffentlichen Apotheke (Kematen) entfernt. (Bei meiner Vorgängerin Dr. Schweizer galt noch die alte Gesetzteslage mit 4 km). Einspruch: zwecklos.
2. Bescheid: Ablehnung einer öffentlichen Apotheke (Ansuchen Mag. Hermann Götzl) mit 12.7.2010. Begründung (Kurzzusammenfassung meinerseits): die Voraussetzung zur Eröffnung einer öffentlichen Apotheke in Oberperfuss neben der bestehenden Apotheke Kematen sind nicht gegeben, da in Summe aufgrund der gesamt zu versorgenden Einwohnerzahl Kematen / Oberperfuss / Ranggen / Sellrain / Unterperfuss nicht der Bedarf für eine zweite Apotheke gegeben ist. Einspruch noch möglich.